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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

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Niederspannungs-Installationsverordnung

Im Konzessionsgebiet der KHR

Ablaufschema (Flussdiagramme)

Werkvorschriften

Messkonzept KHR 175.94 KB

Wärmepumpen & elektrische Wärme

Die KHR beraten Endkunden in ihrem Einzugsgebiet umfassend bei Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Wärmepumpen.

Plug and Play PV-Anlagen

Meldung von Plug & Play Solarstromanlagen im Konzessionsgebiet der KHR

Vermehrt erreichen die KHR Anfragen von Endverbrauchern im Konzessionsgebiet zur Melde- und Genehmigungspflicht sogenannter Plug-&-Play-Solaranlagen. Dabei handelt es sich um steckerfertige Kleinanlagen, die aus einem PV-Modul, einem Wechselrichter, ggf. einem Batteriemodul sowie einer Netzschnittstelle bestehen und über eine gewöhnliche Haushaltssteckdose betrieben werden.

Gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) gelten solche Anlagen als freizügig steckbare Erzeugnisse, sofern sie:

  • mit einem Netzanschlusskabel mit Stecker nach SEV 1011 ausgestattet sind,
  • hinter einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (Typ B, max. 30 mA) betrieben werden,
  • eine automatische Abschaltung bei Netzunterbruch aufweisen. 

Die maximale AC-seitige Leistung pro Bezügerleitung ist auf 600 Watt begrenzt, um eine Überlastung des Endstromkreises zu vermeiden.

Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht: Gemäss den aktuellen Vorgaben des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) und der Netzbetreiber müssen solche Plug-&-Play-Anlagen vor Inbetriebnahme schriftlich beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Eine Genehmigung durch die KHR ist nicht erforderlich, jedoch ist die Meldung zwingend notwendig. 


Link: ESTI Mitteilung