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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

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Niederspannungs-Installationsverordnung

Im Konzessionsgebiet der KHR

Ablaufschema (Flussdiagramme)

Werkvorschriften

Messkonzept KHR 175.94 KB

Wärmepumpen & elektrische Wärme

Die KHR beraten Endkunden in ihrem Einzugsgebiet umfassend bei Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Wärmepumpen.

Plug and Play PV-Anlagen

Einsatz von Plug & Play Solarstromanlagen im Konzessionsgebiet der KHR

Vermehrt gelangen Endverbraucher in unserem Konzessionsgebiet mit der Anfrage an die KHR, ob der Einsatz von sogenannten Plug & Play Solaranlagen gemeldet werden muss, oder gar eine Genehmigung zwingend ist. Dabei handelt es sich um «kleine» steckerfertige Solaranlagen, welche mit PV-Modul, Wechselrichter, evtl. Batteriemodul und der Netzschnittstelle eine Einheit bilden.

Sie gelten gemäss Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) als freizügig steckbares Erzeugnis, sofern diese mit einem Netzanschlusskabel mit Stecker hinter einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung eingesteckt ist. Damit die thermische Wirkung im Endstromkreis – mit der üblichen Absicherung von 10 A/13 A – mit der zusätzlichen Energie-Einspeisung über eine Steckdose keinen Schaden anrichtet, ist die zulässige AC-seitige Leistung pro Bezügerleitung auf maximal 600 W begrenzt.

Unter diesen Gesichtspunkten ist es aus Sicht der KHR nicht nötig, solche Anlagen der KHR zu melden resp. genehmigen zu lassen, da diese nicht der Regulierung durch den Verteilnetzbetreiber unterliegen.

Link: ESTI Mitteilung